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Technik und Wirtschaft

Zwischen Anspruch und Realität: Herausforderungen des neuen Verpackungsgesetzes

Foto: Shutterstock, 2595297929

Mit der europäischen Verpackungsverordnung PPWR liegt ein ambitionierter Rahmen vor – doch die entscheidende Frage ist, ob das deutsche Verpackungsdurchführungsgesetz diesen Rahmen mit Leben füllt oder aushöhlt. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf gibt Anlass zu ernsthafter Sorge. Er verschärft strukturelle Probleme, bremst Investitionen aus und droht, die eigentlichen Ziele der PPWR in Deutschland zu konterkarieren. Im Kunststoffbereich wurden bereits Anlagen stillgelegt, Insolvenzen angemeldet. Hohe Energie- und Prozesskosten sowie preisgünstige Importe aus Drittstaaten belasten die Marktbedingungen erheblich. Wer über die Zukunft der Verpackung spricht, muss diese Realität ernst nehmen.

Dr. Andreas Bruckschen

Stellvertretender Hauptgeschäftsführer BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Kreislaufwirtschaft e. V.

In mehreren europäischen Mitgliedstaaten existieren bereits marktbasierte Anreizsysteme zur Förderung hochwertiger Rezyklate. Deutschland verzichtet im vorliegenden Entwurf vollständig darauf. Dabei wären Bonus-Malus-Modelle, differenzierte Abgaben oder verbindliche Mindesteinsatzquoten praktikabel und europarechtskonform umsetzbar. Ohne eine Stärkung der Nachfrage nach Rezyklaten bleibt selbst die ambitionierteste Recyclingquote wirkungslos, weil Investitionen in Qualität wirtschaftlich nicht tragfähig sind. Eine echte Kreislaufwirtschaft für Verpackungen braucht funktionierende Absatzmärkte für Recyclingrohstoffe – nicht nur höhere Sammelziele.

Der Entwurf sieht Recyclingquoten vor, die über die europäischen Mindestvorgaben hinausgehen. Deutschland erreicht bereits heute europaweit führende Quoten. Eine weitere Anhebung ohne gezielte ökonomische Anreize führt jedoch nicht automatisch zu hochwertigerem Recycling. Recyclingqualität entsteht nicht durch das bloße Anheben von Prozentwerten. Es besteht die reale Gefahr, dass Quotenerfüllung vor Qualitätsoptimierung tritt – und damit das eigentliche Ziel einer geschlossenen, ressourcenschonenden Kreislaufführung verfehlt wird.

Hinzu kommt ein konkretes Übergangsproblem: Für den Zeitraum vom 12. August bis 31. Dezember 2026 fehlt eine verbindliche Übergangsregelung zur Systembeteiligungspflicht. Ohne sie droht dem Systemgeschäft eine erhebliche Unterfinanzierung. Die neuen Regelungen sollten daher erst zum 1. Januar 2027 greifen, um Systemstabilität zu gewährleisten.

Kreislaufwirtschaft ist die Zukunft

Die Zukunft der Verpackung ist eine Kreislaufwirtschaft, die Ressourcen schont, Recycling wirtschaftlich trägt und Innovationen ermöglicht. Denn Kreislaufwirtschaft sollte als Standortpolitik verstanden werden – schon allein deshalb, weil Deutschland über kaum eigene Primärrohstoffe verfügt, gleichzeitig aber weiterhin zu den stark industrialisierten Volkswirtschaften gehört. Für einen Industriestandort wie Deutschland ist ein verlässlicher, langfristig sicherer Zugang zu Rohstoffen daher von strategischer Bedeutung. Rohstoffe aus Recycling und Wiederverwendung können einen entscheidenden Beitrag leisten, um Importabhängigkeiten zu verringern, geopolitische Risiken abzufedern und Lieferketten zu stabilisieren. Gerade in Zeiten volatiler Weltmärkte und zunehmender Ressourcenkonkurrenz wird die Fähigkeit, Materialien im eigenen Wirtschaftskreislauf zu halten, zu einem klaren Wettbewerbsfaktor. Kreislaufwirtschaft ist damit weit mehr als ein umweltpolitisches Projekt. Sie ist eine industrie- und wirtschaftspolitische Notwendigkeit. Wer Kreislaufwirtschaft systematisch stärkt, erhöht nicht nur die ökologische Nachhaltigkeit, sondern sichert auch Wertschöpfung, Investitionen und industrielle Arbeitsplätze am Standort Deutschland.

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